
Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter
Sie vermieten eine Immobilie, die von uns verwaltet wird? Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung der Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter — zuverlässig und fristgerecht.
Unser Leistungsumfang
Von der Prüfung der umlagefähigen Kosten bis zur fertigen Abrechnung, die Ihr Mieter nachvollziehen kann.
Vollständige Betriebskostenabrechnung
Wir erstellen die komplette Abrechnung für Ihre Einheit auf Basis der Gesamtabrechnung des Objekts — inklusive aller Verteilerschlüssel.
Prüfung der umlagefähigen Kosten
Nicht jede Position darf auf den Mieter umgelegt werden. Wir trennen umlagefähige Betriebskosten sauber von Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.
Mietvertragliche Vereinbarungen
Wir prüfen vor der Erstellung, ob einzelne Kosten laut Mietvertrag ausgeschlossen oder gesondert geregelt sind — und rechnen entsprechend ab.
Nachvollziehbar aufbereitet
Eine übersichtliche Abrechnung, die Ihr Mieter versteht. Das erspart Rückfragen, Widersprüche und Streit über einzelne Positionen.
Für die Bearbeitung benötigen wir
Alles, was wir brauchen, fragen wir im Formular direkt ab. Sie geben Ihre Angaben in einem Durchgang ein — statt in fünf E-Mails mit Rückfragen.
Selbstverständlich prüfen wir vor der Erstellung auch, ob einzelne Kosten laut Mietvertrag ausgeschlossen oder gesondert geregelt sind.
Mietvertrag und Übergabeprotokoll
Der Vertrag inklusive aller Nachträge bestimmt, welche Kosten überhaupt umgelegt werden dürfen. Das Übergabeprotokoll hilft uns bei Zählerständen und Mieterwechseln.
Die Betriebskostenvorauszahlungen
Der monatliche Betrag oder die Summe, die Ihr Mieter im Abrechnungszeitraum gezahlt hat.
Informationen zur Grundsteuer
Der Jahresbetrag für Ihre Einheit. Der Grundsteuerbescheid als Datei hilft uns zusätzlich.
Gegebenenfalls weitere Angaben
Etwa zu Mieterwechseln, weiteren Einheiten wie Tiefgarage oder Keller, oder besonderen Vereinbarungen.
Die Zwölf-Monats-Frist im Blick behalten
Die Betriebskostenabrechnung muss Ihrem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach können Sie eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr geltend machen — ein Guthaben müssen Sie Ihrem Mieter aber weiterhin auszahlen. Für das Kalenderjahr bedeutet das: Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
Im Formular sehen Sie direkt, wie viel Zeit für Ihr Abrechnungsjahr noch bleibt.
Ihre Angaben in fünf Schritten
Die Anfrage ist unverbindlich und kostenlos. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb weniger Werktage mit einer Auftragsbestätigung. Die Erstellung kostet 95,20 € inkl. MwSt. (80 € netto) je Wohnung inklusive zugehörigem Stellplatz.
Ihre Daten als Eigentümer
Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung
Lieber persönlich klären?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir erstellen Ihre Betriebskostenabrechnung zuverlässig und fristgerecht.